Richtiges Verhalten….

…bei einem Notfall

Von den meisten öffentlichen Telefonen kann der Notruf kostenlos betätigt werden.

• Ruhe bewahren
• Notruf wählen
• Genaue Adresse angeben: Ort, Straße, Hausnummer, Stiege, Türnummer
• Zufahrtsmöglichkeiten oder eventuelle Zufahrtseinschränkungen durchgeben
• Notfall beschreiben (Ist eine Person verletzt?, Gefahrenbereich?,…)
• Fragen der Notfallzentrale abwarten und beantworten
• Erst auflegen, wenn die Notfallzentrale alle Daten bestätigt hat

„Selbstschutz geht vor Fremdschutz!“

…bei einem Verkehrsunfall

Bei einem Verkehrunfall sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • Eigenschutz beachten (Warnweste anziehen wenn man aus dem eigenen Auto aussteigt, auf Gefahrenbereiche achten,…)
  • Notruf tätigen
  • Vorsicht bei ausgelaufenem Treibstoff! Zündquellen fernhalten (nicht rauchen).
  • Gefahrenstelle (Unfallstelle) absichern (z.B. Pannendreieck), um das Auffahren
    nachkommender Fahrzeuge zu verhindern.
  • Wenn nötig, verletzte Unfallbeteiligte versorgen. Auch bei geringfügigen Verletzungen, ist auf jeden Fall die Polizei zu verständigen.
  • Lassen Sie sich die Identität des Unfallgegners durch einen Lichtbildausweis
    nachweisen. Erstatten Sie Anzeige, wenn sich ein Unfallbeteiligter entfernt, ohne Ihnen seine Identität bekannt gegeben zu haben (mögliche Fahrerflucht).
  • Dokumentieren Sie das Unfallgeschehen (z.B. mit einer Kamera oder einer Skizze).
  • Lassen Sie den Unfallort unverändert, damit die Polizei eine entsprechende Unfallaufnahme durchführen kann.
  • Notieren Sie die Daten des Unfallgegners und allfällige Zeugen (vor allem die Kennzeichen der beteiligten Kraftfahrzeuge).
  • Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung (Schadensblatt).
  • Lassen Sie Schäden am Fahrzeug erst reparieren, wenn es der Sachverständige der gegnerischen Versicherung begutachtet hat. (Wenn dies nicht möglich ist sollt der Schaden von der Werkstätte, welche die die Reparatur durchführt, genauestens dokumentiert werden).
  • Sie werden in vielen Fällen von der Polizei zum Unfallgeschehen einvernommen werden. Lesen Sie das Protokoll genau durch bevor Sie es unterschreiben. Machen Sie keine übereilten Schuldgeständnisse.
  • Ansprüche könne nur bis zu drei Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden (Verjährung).
  • Sollte der Verkehrsunfall ein Arbeitsunfall gewesen sein, bestehen weitere Pflichten (z.B. gegenüber dem Arbeitgeber).

…bei einer Vergiftung

Eine Vergiftung ist eine lebensbedrohende Erkrankung und bei jeglichen Anzeichen ist unverzüglich der persönliche Hausarzt, die Rettung oder die Vergiftungsinformationszentrale anzurufen. Es können schwere, oft gefährliche Krankheitserscheinungen auftreten.

Befolgen Sie genau die Anordnungen! Geben Sie dem Arzt die Art und den Hergang der Vergiftung bekannt. Gifte können in fester, flüssiger oder gasförmiger Form auftreten und bereits in gering aufgenommener Menge den Körper schädigen (über die Atemwege, die Haut, den Magen oder durch Injektionen).

Erste Hilfe

Der Vergiftete ist ohne Bewusstsein:

  • Notfalldiagnose stellen und die entsprechenden lebensrettenden Sofortmaßnahmen durchführen
  • Notruf
  • Vorgefundene Giftreste und Giftbehältnisse sicherstellen und dem
    Rettungspersonal/Arzt übergeben

Der Vergiftete ist bei Bewusstsein:

  • Giftreste entfernen (Mund spülen, Kleidung entfernen)
  • Notruf
  • Die Vergiftungsinformationszentrale (VIZ), Tel.: 01/4064343, anrufen und deren Anordnungen befolgen
  • Schockbekämpfung
  • Vorgefundene Giftreste und Giftbehältnisse sicherstellen und dem Rettungspersonal übergeben

…bei einem Brand

Jährlich brennt es in Wohnungen rund 7.500 mal. Es entstehen Sachschäden in Millionenhöhe und leider gibt es auch Verletzte und Tote. Vieles könnte verhindert werden, wüsste jedermann über die Grundlagen der Brandverhütung und Brandbekämpfung Bescheid.

Richtlinien für die Anwendung von Handfeuerlöschern

Feuer in Windrichtung angreifen

  • Genügend Löscher gleichzeitig einsetzen – nicht nacheinander
  • Flächenbrände vorne beginnend ablöschen
  • Vorsicht vor Wiederentzündung
  • Aber: Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen
  • Eingesetzte Feuerlöscher nicht mehr aufhängen. Feuerlöscher neufFüllen lassen

ACHTUNG: Feuerlöscher sind laut Empfehlung der Herstellerfirma entsprechend zu warten, jedoch mindestens alle 2 Jahre von einer fachkundigen Person überprüfen zu lassen. An jedem Löscher ist ein Nachweis der Überprüfung anzubringen.

VORBEUGEN STATT LÖSCHEN
Viele Brandursachen können durch Kenntnis von Gefahrenquellen, vorbeugenden Maßnahmen und entsprechender Vorsicht ausgeschlossen werden. Einige Tipps:

„Rund ums Haus“

Blitzschlag: Das einzige Gegenmittel ist eine Blitzschutzanlage.

  • Dachantennen: Antennen für Radio, Fernseher,… benötigen eine eigene Erdung.
  • Selbstentzündung (z.B. bei bäuerlichen Betrieben): Diese Gefahren können nur bekämpft werden durch ständige Kontrolle der Innentemperatur.

„Im Haushalt“

Wärmestau: Er kann nur verhindert werden, wenn Sie (besonders bei Heizlüftern) die Lüftungsschlitze frei halten, z.B. keine Kleidungsstücke zum Trocknen auf Wärmegeräte hängen.

  • Feuerstellen: Kerzen, Duftlampen oder offene Feuerstellen nie unbeaufsichtig lassen.
  • Reparaturen: Elektrogeräte sollen nur von einem Fachmann repariert werden.
  • Öfen und Herde: Das unsachgemäße Aufstellen von Öfen, Herden und sonstigen Feuerstellen ist häufige und meist unerkannte Gefahrenquelle.
    – Keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von einem halben Meter
    – Ofenschirm verwenden
    – Rauchfangkehrer zu Rate ziehen
  • Heizperiode: Vor Beginn der Heizperiode Feuerstätte und Rauchfänge durch den Rauchfangkehrer überprüfen und bei Bedarf instand setzen lassen. Besondere Vorsicht ist nach Um- und Neueinbauten geboten.
  • Bügeleisen: Sie dürfen nicht „vergessen“ werden. Bei Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende sind die Geräte stets abzuschalten, der Stecker ist herauszuziehen.
  • TV-Geräte, Videorekorder, DVD-Player: Eingeschaltete Geräte geben Wärme ab, die abgeführt werden muss. Werden solche Geräte in einem Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Zwischen den Wänden und den Geräten muss seitlich und nach oben mindestens 10 cm Abstand sein.
  • Heizmatten: Im Bett sollen sie nur zum Vorwärmen dienen und danach abgeschaltet werden. Dauernd eingeschaltet können sie durch Wärmestau einen Brand verursachen.

„Raucher“

  • Rauchen im Bett: Wenn von einer Zigarette die Bettwäsche oder die Matratze entzündet wird, entsteht lange vor einem Feuer ein tödlicher Qualm (Erstickungsgefahr).
  •  Asche: Entleeren Sie diese erst am nächsten Tag und verwenden Sie Mülleimer aus Metall.

„Kinder“

Kinder können Gefahren nicht erkennen, Verbote alleine nützen nichts!

  • Feuerzeuge und Zündhölzer außer der reichweite von Kindern aufbewahren.
  • Kinder nicht alleine bei Feuerstellen oder dem aufgedrehten Herd lassen. Schutzgitter schützen zusätzlich.

„Kleinlöschgeräte“

Um einen Brand schnell und effektiv zu löschen müssen Löschdecke oder Handfeuerlöscher immer in Reichweite sein.

„Richtiges Verhalten“

In einem Brandfall hängt viel vom richtigen Handeln ab, wobei es auf die jeweilige Situation ankommt, in welcher Reihenfolge vorzugehen ist. Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung! Grundsätzlich sollte jedoch so rasch wie möglich die Feuerwehr verständigt werden.

Erste Hilfe

  • Kleiderbrände sofort löschen, die brennende Person in jedem Fall vor dem Weglaufen hindern.
  • Den Betroffenen auf dem Boden wälzen.
  • Flammen mit Tüchern, Wolldecke oder Kleidungsstücken ersticken, mit Wasser übergießen oder in Wasser tauchen.
  • Die Kleidung vorsichtig entfernen, bereits eingebrannte Kleidungsreste nicht losreißen.
  • Kaltwasseranwendung: Der verbrannte Körperteil muss zur Schockbekämpfung, Dämpfung der Hitze und Schmerzlinderung möglichst sofort unter reines fließendes Wasser gehalten werden, bis der Schmerz nachlässt (ca. 10-15 min), das Wasser darf nicht zu kalt sein, damit bei der Kühlung keine Erfrierungen entstehen.
  • Bei großflächigen Verbrennungen darf eine Kaltwasseranwendung nur bei intaktem Kreislauf, d.h. innerhalb der ersten 30 min erfolgen, weil nach dieser Zeit erhöhte Schockgefahr besteht.
  • Keimfreie Bedeckung der Brandwunde mit Brandwundenpäckchen, mit
    Brandwundenverbandtüchern, mit Metalline-Tüchern, notfalls auch mit frischen
    Leintüchern.
  • Weitere Schockbekämpfung

…bei einem Fettbrand

Trotz vieler Warnungen passiert es im ersten Schreck leider immer wieder: Ein Gefäß mit Fett oder Öl gerät in Brand. In der ersten Reaktion wird in vielen Fällen immer wieder der falsche Schritt gesetzt. Es wird versucht, mit Wasser zu löschen! Das kann fatale Folgen haben. Durch das Wasser spritzt das Öl durch den Raum, es kommt zu einer explosionsartigen Durchzündung.

Verhalten beim Fettbrand

Auf jeden Fall Hände weg vom Wasser. Der Brand wird am Besten durch Abdecken der Pfanne mit einem Deckel oder einem großen Tuch bekämpft, dadurch wird der Flamme der zum Brennen wichtige Sauerstoff entzogen.

Der Dunstabzug brennt

Der Dunstabzug saugt die anfallenden Dunstschwaden ab. Plötzlich ein ungewohntes Geräusch, der Schacht und die darüber eingebauten Küchenkästen sind in Flammen! Durch die lange Nutzung haben sich im Vlies Fettteilchen abgesetzt. Die Dämpfe aus den Kochtöpfen haben die Zündtemperatur für das Fett erreicht und den Dunstabzug in Brand gesetzt.
Den Dunstabzug niemals mit Wasser löschen, sondern immer mit einer Löschdecke. Vorsorgen kann man, indem man den Dunstabzug regelmäßig mit geeigneten Mitteln reinigt. Sollte der Filter gewechselt werden müssen, ist darauf zu achten, dass er fachgerecht entsorgt wird, da das Fett leicht entflammbar ist.

Speziell für Fettbrände gibt es eigene Feuerlöscher.

…bei einem Gewitter

Was ist zu tun, wenn man während eines Gewitters im Freien ist

Ein Gewitter ist gefährlich nahe, wenn zwischen Blitz und Donner weniger als zehn Sekunden vergehen. Dies entspricht einer Entfernung von ca. 3 Kilometern.

Sicherheitstipps

  • Nicht im Wasser schwimmen, denn Feuchtigkeit zieht Blitze an.
  • Suchen Sie nicht Schutz unter hohen Bäumen, in der Nähe von Gipfeln oder Zäunen.
  • Versuchen Sie Zuflucht in einem Gebäude zu finden; fast alle Gebäude haben einen Blitzableiter.
  • Bedingten Schutz findet man in Mulden, Hohlwegen und Höhlen sowie in der
    Raummitte von Hütten oder im Waldesinneren.
  • Im Auto besteht keine Gefahr, sofern es geschlossen ist.
  • Spaziergänge bei Gewitter sollten vermieden werden (vor allem barfuß).
  • Bei Radtouren oder wenn Sie mit dem Motorrad/Moped unterwegs sind, sollten Sie vom Rad absteigen.
  • Der Abstand zu höheren Objekten sollte mindestens 3 Meter betragen.
  • Hockstellung (Verringerung der Einschlaggefahr) mit geschlossenen Beinen einnehmen (Vermeidung von Schrittspannung) und warten bis sich das Gewitter entfernt hat.

Gefahren

Grillgefahren

Rund 1.000 Verletzte fordert die alljährliche Grillsaison in Österreich laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit.
Aber nicht nur die Arbeit am Feuer selbst ist riskant, auch die rundherum anfallenden Tätigkeiten haben ihre Tücken: Nur 45% der registrierten Verletzungen sind Verbrennungen.
Gefährlich ist auch das „Nachheizen“ des Grillers. Verwenden Sie sichere Grillanzünder oder elektrische Anzündhilfen!

Damit das Grillen nicht zum Spiel mit dem Feuer wird, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Stellen Sie Ihr Grillgerät so auf, dass es nicht umfallen kann.
  • Verwenden Sie nur Holzkohle.
  • Es ist lebensgefährlich, Brennspiritus oder Benzin zum Anzünden zu verwenden oder auf glühende Holzkohle zu gießen.
  • Beaufsichtigen Sie Ihr Grillfeuer. Löschen Sie es anschließend ab.
  • Sollte es zu einem Brand oder Unfall kommen, rufen Sie den Notruf 122 (Feuerwehr).

Feuer im Freien

Feuer gefährdet die Umgebung durch Bodenbrand und Funkenflug! Es muss daher von brennbaren Bauten mindestens 10 m, von Wald und Erntegutlagerungen mindestens 100 m Abstand eingehalten werden. Vor dem Verlassen müssen alle Glutreste zuverlässig mit Wasser gelöscht werden.

Silvester

Feuerwerkskörper

sind mit Spreng- und/oder brennbaren Stoffen gefüllt. Das Zünden von Feuerwerkskörpern bringt immer eine Verletzungs- und Brandgefahr. Gebrauchsanweisung und Altersbeschränkungen sind unbedingt zu beachten. Feuerwerkskörper dürfen nicht in der Nähe von Personen und bei Trockenheit gezündet werden.

Aufschmücken von Räumen nur mit schwer brennbaren Materialen. Geben Sie Acht Sie beim Hantieren mit Spiritus (Stichwort Fondue) in geschlossenen Räumen.

Weihnachtszeit

Vorbeugender Brandschutz bei Weihnachtsbäumen

Christbaumbrände treten häufig auf, können aber bei Berücksichtigung der einfachsten Sicherheitsregeln leicht vermieden werden:

  • Christbäume nie in der Nähe von Vorhängen aufstellen
  • Sorgen Sie bei der Aufstellung für einen festen und sicheren Stand des Baumes.
  • Kerzen am Christbaum so anbringen, dass Äste und Schmuck von den
    Kerzenflammen nicht entzündet werden können. Halten Sie einen Mindestabstand von 20 cm ein.
  • Zuerst die oberen und dann die unteren Kerzen anzünden und von hinten nach vorne.
  • Kerzen nie ohne Beaufsichtigung brennen lassen.
  • Papier und Schmuck nicht mit den Lampen von elektrischen Christbaumkerzen in Berührung bringen. Kerzen, vor allem Wunderkerzen (Sternspritzer) nicht mehr entzünden, wenn der Christbaum bereits trocken (dürr) geworden ist.
  • Vor dem Entzünden der Christbaumkerzen Löschgerät bereitstellen (z.B. Nasslöscher oder Sodawasserflasche).
  • Schließen Sie Fenster und Türen. Zögern Sie nicht bei Brandausbruch die Feuerwehr zu alarmieren.

Christbäume bleiben länger frisch und damit weniger brandgefährlich, wenn sie vor dem Fest in kühlen Räumen gelagert und in einen Kübel mit Wasser gestellt werden. Auch mit Wasser befüllbare Christbaumständer verhindern das rasche Austrocknen des Baumes und erhöhen dadurch die Brandsicherheit.